Pflegeversicherung & Notrufuhr — was wird erstattet?
Die Pflegekasse zahlt für Hausnotrufsysteme einen festen monatlichen Zuschuss. Wer Anspruch hat, wie die Beantragung abläuft — und was das konkret für Geräte ohne klassisches Abo bedeutet.
Seit dem 1. April 2026 übernimmt die Pflegekasse für anerkannte Hausnotrufsysteme nach § 40 SGB XI einen monatlichen Zuschuss von 27,00 Euro (zuvor 25,50 Euro) plus einmalig 10,49 Euro für die Installation. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1 sowie ein Anbieter, der im Pflegehilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 52) gelistet ist.
Was übernimmt die Pflegekasse beim Hausnotruf?
Rechtsgrundlage ist § 40 SGB XI in Verbindung mit dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Der Betrag wird in aller Regel direkt zwischen Anbieter und Pflegekasse abgerechnet, wenn eine Abtretungserklärung unterschrieben wurde — der Antragsteller bekommt dann im Idealfall gar keine Rechnung mehr für die Grundversorgung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Mindestens Pflegegrad 1 muss anerkannt sein
- Die pflegebedürftige Person lebt überwiegend allein — oder eine Mitbewohnerin bzw. ein Mitbewohner wäre im Notfall selbst nicht in der Lage, Hilfe zu holen
- Der gewählte Anbieter muss im Pflegehilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 52 „Notrufsysteme") gelistet und mit der Pflegekasse vertraglich verbunden sein
Wie wird der Zuschuss beantragt?
- Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen, sofern noch nicht vorhanden (Dauer meist 4–6 Wochen)
- Anbieter auswählen, der im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist
- Formular „Antrag auf Kostenübernahme für ein Pflegehilfsmittel" gemeinsam mit dem Anbieter ausfüllen
- Abtretungserklärung unterschreiben, damit der Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnet
- Anbieter reicht die Unterlagen ein — nach Prüfung erfolgt die monatliche Direktabrechnung
Gilt der Zuschuss auch für Notrufuhren ohne Abo?
Der automatische Pflegekassen-Zuschuss ist an feste Verträge zwischen Pflegekassen und Hausnotruf-Anbietern mit Notrufzentrale gebunden — er wurde für das klassische Miet-Abo-Modell konzipiert. Ein einmalig gekauftes Gerät ohne laufenden Zentrale-Vertrag, wie das One Button Phone, fällt in der Regel nicht automatisch in diese Direktabrechnung. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass gar keine finanzielle Unterstützung möglich ist — aber es lohnt sich, individuell bei der eigenen Pflegekasse nachzufragen, ob z. B. der Anschaffungspreis über anderweitige Mittel bezuschusst werden kann. Wir versprechen hier lieber zu wenig als zu viel.
Wichtig für die eigene Rechnung: Auch komplett ohne Zuschuss bleibt ein Gerät ohne Abo über mehrere Jahre gerechnet meist günstiger als ein bezuschusstes Abo-Modell mit Eigenanteil bei Zusatzleistungen — siehe dazu den ausführlichen Kostenvergleich. Wer bereits einen Pflegegrad hat, kann zudem prüfen, ob sich der monatliche Entlastungsbetrag (bis zu 131 Euro, Stand 2026) für pflegeunterstützende Anschaffungen nutzen lässt — das ist jedoch von der individuellen Situation und der jeweiligen Pflegekasse abhängig.
Rechnung: Mit Zuschuss vs. ohne Zuschuss
| Modell | Eigenanteil/Monat | Notruf geht an | Vertragsbindung |
|---|---|---|---|
| Abo-Hausnotruf, mit Zuschuss | 0–15 € | Leitstelle | ja |
| Abo-Hausnotruf, ohne Zuschuss | 25–49 € | Leitstelle | ja |
| One Button Phone, ohne Zuschuss | ca. 5 € (SIM) | Angehörige direkt | nein |
Bei bestehendem Pflegegrad lohnt sich der Zuschuss-Antrag für klassische Abo-Systeme fast immer — der Eigenanteil sinkt spürbar. Für alle, die stattdessen den direkten Draht zur Familie statt zur Leitstelle bevorzugen, bleibt ein Gerät ohne Abo aber auch ohne Förderung wirtschaftlich konkurrenzfähig.
Sicherheit, die sich auch ohne Zuschuss rechnet.
One Button Phone — einmaliger Kaufpreis, kein Abo, direkter Anruf bei der Familie.
One Button Phone entdeckenStand: Juli 2026, Angaben ohne Gewähr. Zuschusshöhen und Voraussetzungen können sich ändern und im Einzelfall abweichen — für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Pflegekasse. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Sozial- oder Rechtsberatung.
